Schwangerschaftsabbruch als Menschenrecht

Heute (28.9) ist internationaler Aktionstag des freien Zugangs zu legalen und sicheren Schwangerschaftsabbrüchen. In rund 68 Ländern der Welt ist eine Abtreibung nach wie vor verboten, das betrifft 25% der Weltbevölkerung. Auch in EU-Ländern wie Malta, Irland und Polen ist ein Schwangerschaftsabbruch verboten, beziehungsweise herrschen strikte Gesetze dagegen. Auch in Ländern, in denen die Abtreibung straffrei ist (im Rahmen von Fristen), ist der Zugang oft erschwert bis unmöglich. In Italien weigern sich beispielsweise rund 80% der ÄrztInnen Abtreibungen durchzuführen. Und auch in Österreich, besonders außerhalb der Städte, sind die Angebote zum Schwangerschaftsabbruch, insbesondere in öffentlichen Spitälern, rar gesät, beziehungsweise demonstrieren radikale Abtreibungsgegnerorganisationen vor medizinischen Einrichtungen.

Der Grüne Standpunkt ist klar: Wenn sich eine Frau zum Schwangerschaftsabbruch entscheidet, muss sie jede mögliche Hilfe und bestmögliche medizinische Versorgung bekommen. Es kann und darf nicht sein, dass in Österreich Frauen, die in dieser Situation bereits unter großem psychischen Druck stehen, auch noch weite Wegstrecken und hohe Kosten auf sich nehmen müssen, geschweige denn den zum Teil tätlichen Übergriffen militanter Abtreibungsgegnerorganisationen ausgesetzt sind. Keine Frau trifft diese Entscheidung leichtfertig.

Warum gibt es kein EU-Gesetz?
2013 gab es im Europäischen Parlament einen Entschließungsantrag zum Thema Schwangerschaftsabbruch und Sexualerziehung. Die konservative Mehrheit der EU-Abgeordneten lehnte die Vorlage des Frauenausschusses damals ab, die unter anderem die Forderung nach einem Recht auf Schwangerschaftsabbruch und nach obligatorischem Sexualkundeunterricht enthielt. Ein schwerer Rückschlag. Seither herrscht das große Schweigen im Europaparlament zu diesem Thema.

Wir Grüne fordern schon seit Anbeginn, dass Abtreibungen legal, frei zugänglich und kostenlos sein müssen. Niemand hat das Recht, Frauen gegen ihren Willen und gegen ihre eigene Einschätzung zu zwingen eine Schwangerschaft fortsetzen zu müssen. Wir sprechen hier nicht „nur“ von Frauenrechten, sondern von Menschenrechten – über das Recht über den eigenen Körper frei zu entscheiden. Die Gesundheits- und Sozialpolitik ist auf nationaler, aber auch auf EU-Ebene gefordert, nicht nur eine menschenrechtswürdige Rechtslage, sondern auch einen niederschwelligen Zugang zu Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs zu schaffen.