TiSA: EU-Kommission muss öffentliche Dienstleistungen, Datensicherheit und Regionen schützen

Europaabgeordnete verspielen Chance, TiSA-VerhandlerInnen an Parlamentsforderungen zu binden

Bei der letztwöchigen Abstimmung zum TiSA Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen haben wir Grüne im Europaparlament zwei zentrale Anträge eingebracht, die leider keine Mehrheit gefunden haben. Die EU-Kommission sollte aufgefordert werden, ihr Verhandlungsmandat entsprechend der Parlamentskritik zu ändern und die endgültige Zustimmung an die Erfüllung der Kriterien des Parlaments zu binden.

Es ist sehr bedauerlich, dass die Mehrheit im EU-Parlament dem nicht zugestimmt hat und der Privatisierungswut der Kommission Vorrang gibt. Das ist eine verspielte Chance. Dennoch haben wir wichtige grüne Forderungen für die TiSA-Verhandlungen der EU-Kommission durchgesetzt. Das ist zumindest ein Teilerfolg im rechtskonservativ dominierten Europaparlament. Dennoch lehnen wir TiSA nach wie vor klar ab, denn das Abkommen gefährdet unsere Daseinsvorsorge massiv. Bildung und Gesundheit droht die Liberalisierung. Die intransparenten Geheimverhandlungen verstoßen gegen jedes moderne Demokratieverständnis.

Wir Grüne im Europaparlament haben trotz der Ablehnung von TiSA erreicht, dass die EU-Kommission zu folgenden Verhandlungspositionen aufgefordert wird:

  • Öffentliche Dienstleistungen müssen gänzlich von TiSA ausgenommen werden. So kann der ungebremsten Liberalisierung von Bildung und Gesundheit ein Riegel vorgeschoben werden.

  • Die Datenschutzbestimmungen der EU dürfen durch TiSA nicht umgangen werden. Ausländischen Konzernen muss der Zugriff auf Personendaten der EuropäerInnen verwehrt bleiben.

  • Fundamental Rights Assessment: Eine Grundrechte-Folgenabschätzung des Abkommens ist von der Kommission durchzuführen. Die Deregulierungswut darf nicht zur Aushebelung individueller Rechte führen.
  • Right to Regulate: Der Handlungsspielraum regionaler und lokaler Behörden darf nicht eingeschränkt werden. Sie müssen weiterhin das Recht haben, Maßnahmen im öffentlichen Interesse zu erlassen – etwa die Koppelung öffentlicher Aufträge an Frauenförderung, Lehrlingsförderung oder ökologische Kriterien.
  • Flexibilität für Entwicklungsländer: Entwicklungsländer müssen eine faire Chance im internationalen Handel mit Dienstleistungen haben. Deshalb soll TiSA einige Ausnahmebestimmungen für sie enthalten, um ihre ökonomische Handlungsfähigkeit sicherzustellen und ihnen den Beitritt zu TiSA überhaupt zu ermöglichen.
  • Gleichstellung: TiSA darf keine negativen Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter haben.

Die TiSA-Verhandlungen erreichen dieses Jahr eine entscheidende Phase. Wichtige Teile des Abkommens sollen zwischen 23 Ländern und der Europäischen Union fixiert werden. Stellvertretend für die EU verhandelt die Kommission, die jedoch kein direkt von den EU-BürgerInnen gewähltes Organ ist. Egal was bei den intransparenten Verhandlungen herauskommt: am Votum des Europaparlaments kommt das Abkommen nicht vorbei. Die Kommission ist gut beraten die Forderungen des Parlaments zu übernehmen, um so ein Mindestmaß an Demokratie in die Gespräche einfließen zu lassen.