16 Tage gegen Gewalt gegen Frauen: EU-Kommission bleibt Rechtsakt gegen Gewalt weiter schuldig

Auch dieses Jahr wurde der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen (25. November) wieder von zahlreichen NGOs, Initiativen und Organisationen weltweit begangen. Bis zum 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, werden Übergriffe auf und Diskriminierungen von Frauen in verschiedensten Ausprägungen thematisiert.

Wie allgegenwärtig Gewalt gegen Frauen ist, sei es physische, psychische, strukturelle oder ökonomische Gewalt, zeigt ein Blick auf die 2014 veröffentlichte Studie der Europäischen Grundrechteagentur: Jede dritte Frau in der EU ist Opfer von Gewalt, in Österreich jede fünfte. Diese Zahlen sind erschreckend und alarmierend. Denn Gewalt gegen Frauen stellt nicht nur eine Menschenrechtsverletzung dar, sondern versperrt auch den Weg zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. 


Das Europäische Parlament hat den starken Handlungsbedarf auf diesem Gebiet erkannt und fordert schon seit Jahren konkrete Maßnahmen im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Neben der Forderung nach einem Rechtsakt zur Beseitigung jeglicher Gewalt gegen Frauen, ruft das EP die Kommission auch dazu auf, ein Beitrittsverfahren der EU zur Istanbul-Konvention einzuleiten (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) und ein Themenjahr zu Gewalt gegen Frauen auszurufen. Bis dato bleibt die Kommission all dies schuldig. Nicht zuletzt deshalb hat das EP letzte Woche in Straßburg die Kommission in Form einer mündlichen Anfrage an Kommissarin Jourovà auf die Versäumnisse aufmerksam gemacht. Wir Grüne fordern: sofortigen Stopp der Gewalt gegen Frauen!