Ja zu EU-weiter Quotenregelung!

Wieder aufgenommene Richtlinie sieht 40% Frauenanteil in Vorständen börsennotierter Unternehmen vor

Brüssel/Wien (OTS) – Heute stimmen der Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) und der Ausschuss für Rechtsfragen des Europäischen Parlaments darüber ab, ob es zur Aufnahme von interinstitutionellen Verhandlungen zu einem Gesetzesentwurf über Quoten in Aufsichtsräten kommt. Damit soll die Vertretung von Frauen in den Vorständen börsennotierter Unternehmen EU-weit auf mindestens 40 Prozent erhöht werden. 

“Endlich kommt Bewegung in die Sache. Nach zehn Jahren Stillstand ist es nun wirklich höchste Zeit für verbindliche Frauenquoten in den Vorständen börsennotierter Unternehmen für alle EU-Mitgliedsstaaten,” drängt Monika Vana, Delegationsleiterin der Grünen im Europäischen Parlament. 

Bisher haben nur 9 EU-Mitgliedsstaaten Geschlechterquoten für Unternehmensvorstände implementiert. In immerhin 18 Mitgliedsstaaten wurden die Corporate Governance Kodizes geändert und Empfehlungen für die Vertretung von Frauen in Leitungsorganen aufgenommen. “Mit dem Gesetzesentwurf sollen nun entweder mindestens 40 Prozent der Mitglieder von nicht geschäftsführenden Aufsichtsratsmitgliedern Frauen sein oder sie sollen einen Frauenanteil von 33 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände erreichen. In diesen Gremien sitzen aktuell im Schnitt deutlich mehr Männer als Frauen. Die Quote gilt generell für das unterrepräsentierte Geschlecht. Sollten also mehr Frauen als Männer entsprechende Führungspositionen besetzen, würde die Quote auch für Männer gelten,” erklärt Vana. 

“Nicht zuletzt auch durch die Pandemie sind veraltete Rollenbilder der Geschlechter wieder auf dem Vormarsch. Ich bin davon überzeugt, dass Quotenregelungen ein wichtiges Element dafür sind, dass Frauen in Politik und Wirtschaft endlich gleichberechtigt mitbestimmen und dass die EU endlich bereit sein muss für Quoten in Aufsichtsräten und Vorständen!” zeigt sich Vana optimistisch. “Gleichzeitig ist für uns Grüne auf Europäischer Ebene auch klar, dass dieser Entwurf nicht weit genug geht, weshalb wir eine Reihe an zusätzlichen Bestimmungen fordern, wie beispielsweise die dringende Einführung strengerer Sanktionen für Unternehmen ohne transparente Ernennungsverfahren oder die Streichung der Ausnahmen für Unternehmen, die weniger als 10 Prozent des unterrepräsentierten Geschlechts beschäftigen,” so Vana abschließend.