Mutterschutzrichtlinie – Parlament startet letzten Rettungsversuch

Sechs Monate Gnadenfrist für die Mutterschutzrichtlinie – das beschloss die EU-Kommission im Dezember 2014. Bei der Mutterschutz-Richtlinie geht es unter anderem um den Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen und die verpflichtende Einführung eines Vaterschaftsurlaubs („Papamonat“).

Seit fast fünf Jahren schalten die EU-Mitgliedsstaaten inzwischen auf stur und blockieren das Fortkommen der Gesetzesvorlage im Rat. Die vermeintlichen Argumente der Wirtschaft („zu teuer“ und „in der Krise nicht durchsetzbar“) sowie die Ignoranz der Staats- und RegierungschefInnen gegenüber Frauenanliegen dominieren.

Obwohl alle Zeichen darauf hindeuten, dass das EP die Richtlinie nicht mehr retten kann, wird der Frauenausschuss nächste Woche noch einen Versuch starten, die Richtlinie am Leben zu halten und eine Resolution verabschieden mit der Aufforderung an den Rat die Richtlinie weiterzuverhandeln. Der Rückzug der Richtlinie wäre das Scheitern einer der  wenigen konkreten EU-Vorschläge für ein soziales Europa. Auch die Appelle der Grünen an Minister Hundstorfer, sich am Einsatz seiner ParteikollegInnen der S&D-Fraktion im Europaparlament für die Mutterschutz-Richtlinie zu orientieren und sich verstärkt für weitere Verhandlungen einzusetzen, waren vergeblich.

  • Derzeitige EU-Gesetzgebung: mind. 14 Wochen (davon 2 verpflichtend) – angemessene Bezahlung, mind. Höhe des Entgelds bei Krankenstan
  • Vorschlag der Kommission: mind. 18 Wochen (davon 6 verpflichtend nach der Geburt) – 6 Wochen verpflichtend bei voller Bezahlung, 12 Wochen Bezahlung nach Regelung des Mitgliedsstaates, aber mind. 85% des letzten Gehalts
  • Antrag des Parlaments: mind. 20 Wochen (davon 6 verpflichtend nach der Geburt) bei voller Bezahlung

Neben der Länge des Mutterschutzes ist vor allem die Bezahlung von großer Bedeutung: Derzeit erhalten Mütter in Österreich 8 Wochen vor und nach der Geburt volle Bezüge ihres letzten Gehalts.