Vana zu bilateraler Grenzüberwachung in Ungarn: „Steuergelder dürfen nicht für menschenrechtsgefährdenden Grenzschutz verwendet werden“

Grüne fordern Aufklärung durch die Europäische Kommission

Straßburg/Wien (OTS) – Innenminister Gerhard Karner und Bundespolizeidirektor Michael Takacs haben heute eine Pressekonferenz zur „Operation Fox“, einer bilateralen Grenzraumüberwachung in Zusammenarbeit mit Ungarn, gegeben. Aktuell sind circa 30 Beamte im ungarisch-österreichischen Grenzraum auf gemeinsamer Streife mit ungarischen Polizisten, um gemeinsam die Schlepperkriminalität zu bekämpfen und, wie sie sagen, das „Asylsystem zu schützen“. Hinzu kommen weitere Beamte, die unabhängig von Operation Fox an der Ungarisch-Serbischen Grenze eingesetzt sind. Allerdings ist das ungarische Asylsystem einem Urteil des EuGH zufolge europarechtswidrig. Die Erkenntnisse des EuGH wurden bisher von Ungarn ignoriert, geflüchtete Menschen werden ohne ein weiteres Verfahren abgeschoben. Dass das internationale Asylsystem also genau durch diese Einsätze gefährdet ist, weist der Innenminister von sich.

Monika Vana, Delegationsleiterin der österreichischen Grünen im Europaparlament, über den Einsatz: „Den Einsatz von österreichischen Beamten in Ungarn sehe ich in höchstem Ausmaß kritisch. Es ist bekannt, dass ungarische Beamte aufgegriffene Geflüchtete ohne weiteres Verfahren abschieben. Das ist grundrechtswidrig, was auch der EuGH schon mehrmals festgestellt hat. Bei europarechtswidrigen Verfahren darf es keine Unterstützung durch österreichische Beamte geben.“

Die Delegationsleiterin der österreichischen Grünen im Europaparlament wird daher eine Anfrage an die Europäische Kommission zur Rechtsgrundlage des Einsatzes von österreichischen Beamten in Ungarn stellen: „Da das Innenministerium jegliche Verantwortung im Zusammenhang mit Pushbacks in Ungarn von sich weist, ist eine Klärung durch die Europäische Kommission nun ein notwendiger Schritt. Selbst Frontex hat Ungarn aufgrund der massiven Grundrechtsverletzungen verlassen. Es muss im Interesse aller Akteur:innen sein, Einsätze an der EU-Außengrenze auf europarechtskonforme Grundlagen zu stellen und entsprechend zu reagieren.“