Vana/Ribo zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen: EU-weite barrierefreie Mobilität für alle

Wegfall der Zugangsschranke zu AMS-Angeboten für arbeitsunfähige Jugendliche schafft bessere Chancen am Arbeitsmarkt

Wien (OTS) – „Mit den Änderungen bei der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung von Jugendlichen durchbrechen wir endlich den Automatismus von Sonderschule, Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Wir setzen damit eine langjährige Forderung von Menschen mit Behinderungen und ihren Interessensvertretungen um. Die Gesetzesnovellen geben jungen Menschen mehr Zeit, ihre Potenziale zu entfalten“, sagt Bedrana Ribo, Sprecherin der Grünen für Menschen mit Behinderungen.

Ab 1. Jänner 2024 werden Jugendliche und Personen unter 25 Jahren trotz fehlender Arbeitsfähigkeit vom Arbeitsmarktservice betreut und vorgemerkt. Sie können entsprechende Angebote wie etwa „AusbildungsFit“, Jugendcoaching, verlängerte Lehre, Teilqualifizierungslehre und Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz in Anspruch nehmen. Sie unterliegen keiner Pflicht mehr, sich vor Erreichen des 25. Lebensjahrs einer Untersuchung zur Arbeitsfähigkeit zu unterziehen. Im Sinne der Selbstbestimmung können Personen unter 25 Jahren nach wie vor freiwillig ein Feststellungsverfahren einleiten. In Zusammenarbeit mit dem Sozialministeriumsservice (SMS) soll versucht werden, diesen Personen eine Beschäftigung am regulären Arbeitsmarkt zu verschaffen. Dazu können alle Maßnahmen des AMS und SMS für arbeitsfähige arbeitssuchende Personen herangezogen werden. Darüber hinaus sollen für diese Zielgruppe neue Angebote entwickelt und bereitgestellt werden.

„Ich bin überzeugt, dass es uns mit dem Wegfall der Zugangsschranke zu AMS-Angeboten für arbeitsunfähige Jugendliche gelingen wird, mehr Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Durch Maßnahmen wie dem Jugendcoaching wird ihnen eine gute Begleitung ermöglicht“, freut sich Ribo.

Zahlreiche Beschäftigungsprojekte werden aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. EU-weite Maßnahmen und Regeln sind für die Inklusion und Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen von großer Bedeutung. Nur durch eine inklusive europäische Gesetzgebung mit verbindlichen Maßnahmen für alle Mitgliedsstaaten und die volle Umsetzung der Europäischen Strategie für Menschen mit Behinderungen kann echte Chancengleichheit für alle geschaffen werden. Verbindliche Vorgaben und mehr Investitionen sind dabei entscheidend.

„Obwohl es eine ‚Europäische Behindertenstrategie‘ 2021-2030 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gibt, lässt die Umsetzung in der Praxis zu wünschen übrig. Wir Greens/EFA kämpfen seit langem für einen EU-Behindertenausweis, der in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird und Sonderkonditionen in den Bereichen Freizeit, Sport und Kultur verschafft, ohne ihre/seine (un-)sichtbare Behinderung erneut nachweisen zu müssen. Der jetzige Gesetzesvorschlag der europäischen Kommission ist ein wichtiger Schritt, enthält aber nicht alle Punkte, die wir seit Jahren fordern. Deswegen werden wir nicht aufhören, für eine wirklich barrierefreie und inklusive EU zu kämpfen. Die EU-Behindertenstrategie ist so schnell wie möglich umzusetzen“, so Monika Vana, Delegationsleiterin der österreichischen Grünen im Europäischen Parlament und Schattenberichterstatterin der Stellungnahme des FEMM-Ausschusses zur Einführung eines „Europäischen Behindertenausweises“.

„Ich habe mich im Rahmen der Verhandlungen der Stellungnahme des Ausschusses für Frauen- und Geschlechtergleichstellung eingesetzt für einen ‚Europäischen Behindertenausweis und Parkkarte‘, für einen leichten und kostenfreien Erhalt der Karten, die Erstellung eines barrierefreien digitalen Portals in allen EU-Sprachen sowie gendersensitives Training für alle in diesem Bereich arbeitenden Personen. Unsere Empfehlungen werden hoffentlich in das Mandat des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten aufgenommen, der hier federführend ist. Wichtig ist, dass die Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten noch vor der Europawahl abgeschlossen werden und das Gesetz so schnell wie möglich in Kraft tritt “, hält Vana fest.