Vana zu EU-Richtlinie gegen Menschenhandel: Opferschutz muss im Zentrum stehen

Nein zur Aufforderung von Kriminalisierung von Sexarbeit

Straßburg (OTS) – Heute haben der Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den Entwurf zur Überarbeitung der „Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer“ abgestimmt.

Monika Vana, Delegationsleiterin der österreichischen Grünen im Europaparlament und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter, über die Notwendigkeit der Überarbeitung der Richtlinie: „Die heutige Abstimmung über die Novellierung der Richtlinie gegen Menschenhandel ist eines der wichtigsten Vorhaben dieser zu Ende gehenden Legislaturperiode. Wir Grüne haben die Neufassung der seit 2011 bestehenden Richtlinie seit langem gefordert, im Hinblick auf besseren Opferschutz, stärkere Sanktionen und Herausforderungen durch neue Technologien.“

„Als EU müssen wir entschieden gegen Menschenhandel und Ausbeutung vorgehen und Opfern einen umfassenden Schutz und Rechtssicherheit bieten, deswegen ist die Überarbeitung der Richtlinie dringend notwendig. Unser Entwurf stellt den Schutz der Opfer in den Mittelpunkt: so sollen beispielsweise eingefrorene und beschlagnahmte Vermögenswerte vorrangig für die langfristige Unterstützung, die Hilfe und den Schutz der Opfer verwendet werden. Darüber hinaus dürfen Opfer von Menschenhandel nicht für eine etwaige illegale Einreise und Aufenthalt bestraft oder strafrechtlich verfolgt werden“ unterstreicht Vana.

„Menschenhandel ist Sklaverei und reicht von sexueller Ausbeutung bis Zwangsarbeit und Organentnahme. Uns Greens/EFA ist es gelungen, ein Strafmaß nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hinein zu verhandeln, was bedeutet, dass das Strafmaß der Schwere und Dauer des den Opfern zugefügten Schadens entspricht. Zusätzlich wurde der Schutz von Minderjährigen verbessert. Äußerst problematisch sehe ich die Positionen zu Leihmutterschaft und die indirekte Aufforderung an die Mitgliedstaaten zu Kriminalisierung von Sexarbeit. Insgesamt ist die Novelle aber ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Menschenhandel. Nach dem heutigen Votum im Europaparlament können die Triloge mit dem Rat nun endlich beginnen und die neue Richtlinie vor den Europawahlen verabschiedet werden“ erklärt Vana abschließend.