Vana zum EP-Mandat zur GBV Richtlinie: „Nur ja heißt ja“ – für zustimmungsbasierte Definition von Vergewaltigung

Richtlinie gegen Gewalt gegen Frauen ein Meilenstein der EU-Gleichstellungspolitik

Straßburg (OTS) – Das Europaparlament hat in dieser Plenarwoche das Trilogmandat zur Richtlinie gegen geschlechtsspezifische Gewalt angenommen – die Trilogverhandlungen mit dem Rat starten in Kürze.

Monika Vana, Delegationsleiterin der österreichischen Grünen, über die Position des Europaparlaments: „Die EU-Richtlinie gegen geschlechtsspezifische Gewalt ist nach der Ratifizierung der Istanbul Konvention ein weiterer Meilenstein und langjährige Forderung der Grünen. Wir fordern die Mitgliedstaaten auf, nationale Aktionspläne zur Prävention, zum Schutz und zur Unterstützung von Betroffenen zu entwickeln. Die Position des Europaparlaments stärkt den Kommissionsvorschlag und enthält die grüne Forderung nach einem intersektionellen Ansatz, Unterstützung für Opfer, zum Beispiel durch einen kostenlosen Rechtsbeistand, mehr Prävention, verbesserten Zugang zur Justiz sowie umfangreichere Datenerhebung. Die Triloge sollen so rasch wie möglich abgeschlossen werden.“

„Als Europaparlament fordern wir eine klare Definition von „Vergewaltigung“ – „Nur JA heißt JA!“, weiters ein Ende von Zwangssterilisierung und Zwangsehe und benennen auch erstmals besonders gefährdete Gruppen wie zum Beispiel queere Frauen, Frauen mit Behinderungen oder Migrant:innen. Darüber hinaus setzen wir wichtige Schritte im Kampf gegen Cybergewalt: Cyberstalking und Hass im Netz soll endlich strafbar werden! Dazu gehört die nicht-einvernehmliche Weitergabe von intimem oder manipuliertem Bild- und Videomaterial. Wir erwarten uns vom Rat, dass er sich unserer starken Definition von „Vergewaltigung“ – „Nur JA heißt JA!“, anschließt und diese EU- Recht wird“ unterstreicht Vana.

„Diese Richtlinie ist der erste EU-Rechtsakt zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, und ist daher von großer Bedeutung. Über die Richtlinie hinaus braucht es noch mehr EU-Budget im Kampf gegen Gewalt und die Aufnahme des Tatbestandes der geschlechtsspezifischen Gewalt in die Liste der „EU-Verbrechen“,“ fordert Vana abschließend.