Wichtiger Erfolg am Weg zu Equal Pay!

Langjährige Forderung der Grünen einen Schritt näher an Umsetzung

Straßburg (OTS) – Das Europaparlament hat sich heute in seiner Plenarsitzung in Straßburg für den Vorschlag einer Lohntransparenz-Richtlinie und für interinstitutionelle Verhandlungen („Triloge“) mit dem Rat ausgesprochen. Darüber zeigt sich Monika Vana, Delegationsleiterin der österreichischen Grünen im Europaparlament, sehr erfreut: „Heute ist ein guter Tag für die europäische Gleichstellungspolitik. Frauen verdienen auch im Jahr 2022 für dieselbe Arbeit immer noch durchschnittlich um 14 Prozent weniger als Männer, ein europäischer Mindeststandard für Lohntransparenz ist ein überfälliger erster Schritt in Richtung Kampf gegen Einkommensunterschiede und gegen Diskriminierung von Frauen am Arbeitsmarkt. Ich bin sehr froh darüber, dass der Versuch einiger konservativer Abgeordneter, die Aufnahme von Verhandlungen zu boykottieren, gescheitert ist und wir nun in die Verhandlungen starten können.“

Auch Meri Disoski, Grüne Frauenvorsitzende und stellvertretende Klubobfrau der Grünen, zeigt sich hocherfreut über das Abstimmungsergebnis: „Dass die EU sich nun endlich der längst überfälligen Thematik der Lohntransparenz annimmt, ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines fairen und transparenten Arbeitsmarktes. Auf nationaler Ebene wollen wir Grünen ein umfassenderes und bindenderes Lohntransparenzgesetz.”

Die derzeit geltenden Regeln zur Lohntransparenz bezeichnet Disoski als „völlig unzureichend“. „Arbeitnehmer*innen, die ungleiche Bezahlung vermuten, müssen selbst aktiv werden und Lohntransparenz mühsam individuell erkämpfen. Das müssen wir umdrehen und künftig die Arbeitgeber*innen stärker in die Verantwortung nehmen. Zentral ist dabei, dass die Maßnahmen auch auf kleinere und mittlere Betriebe ausgedehnt werden, wo die meisten weiblichen Beschäftigten arbeiten“, betont die Grüne Frauenvorsitzende.

Für die Grüne Fraktion im Europaparlament gibt es in dem Entwurf eine ganze Reihe an Verhandlungserfolgen. „Der Vorschlag der Kommission sah bspw. Berichterstattungs- und Prüfungspflichten für Unternehmen erst ab einer Größe von 250 Beschäftigten vor. Wir konnten in der Position des Europaparlaments eine Einigung für einen Schwellenwert von 50 Beschäftigten erzielen, wodurch die Zahl der verpflichteten Unternehmen – und damit auch die Zahl der Arbeitnehmer*innen, denen die Lösung zugutekommt – deutlich steigt. Ganz besonders freut mich neben einigen anderen Erfolgen auch, dass es uns gelungen ist, die Sprache des Entwurfs inklusiver zu gestalten, indem er bspw. auch nicht-binäre Menschen mit einbezieht. Außerdem gibt es einen neuen Artikel über intersektionelle Diskriminierung, der sicherstellen soll, dass sich überschneidende Formen der Diskriminierung nicht nur anerkannt, sondern auch in möglichen Gerichtsverfahren sowie bei Sanktionen und Strafen berücksichtigt werden. Mit diesem fortschrittlichen Entwurf der Richtlinie kommen wir dem Ziel des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit und damit auch der Stärkung von europaweiten Arbeitnehmer*innenrechten definitiv einen Schritt näher!“ zeigt sich Vana optimistisch.